Die Weimarer Verfassung von 1919
zuletzt aktualisiert: 11.05.2007
Mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurden erstmals Grundrechte für ganz Deutschland garantiert. Unter der Überschrift „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen“ verbürgte die Weimarer Verfassung die klassischen bürgerlichen Freiheitsrechte. Vorbild waren die Grundrechte der Verfassung von 1848 gewesen. Erstmals wurden den Frauen staatsbürgerliche Rechte zugestanden. Allerdings konnte die gesamte Verfassung, also auch der Grundrechtsteil, per Gesetz des Parlamentes oder Notbefugnis des Präsidenten geändert oder außer Kraft gesetzt werden.
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